§ 6 BayVirtHSchV
Geschäftsführer
1Der Geschäftsführer unterstützt das Präsidium und die Programmkommission bei der Erledigung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Virtuellen Hochschule Bayern. 2Er ist Beauftragter für den Haushalt im Sinn von Art. 9 der Bayerischen Haushaltsordnung und Vorgesetzter für das Personal der Geschäftsstelle.
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