§ 29 BayVkV
Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über
- 1.
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eine Berechnung der Flächen der Verkaufsräume und der Brandabschnitte,
- 2.
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eine Berechnung der erforderlichen Breiten der Ausgänge aus den Geschossen ins Freie oder in Treppenräume notwendiger Treppen,
- 3.
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den Verlauf und die Länge der Rettungswege einschließlich ihres Verlaufs im Freien sowie über die Ausgänge und die Art der Türen,
- 4.
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die Sprinkleranlagen, die sonstigen Feuerlöscheinrichtungen und die Feuerlöschgeräte,
- 5.
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die Brandmeldeanlagen,
- 6.
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die Alarmierungseinrichtungen,
- 7.
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die Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsstromversorgung,
- 8.
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die Rauchabzugsvorrichtungen und Rauchabzugsanlagen,
- 9.
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die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr.
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