Art. 11 BayVwSG

Aufsicht

1Die Verwaltungsschule unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. 2Die Vorschriften über die Rechtsaufsicht über Gemeinden finden entsprechende Anwendung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.