§ 14 BayWeinRAV

Kontrollverfahren für Weine mit geschützter geografischer Angabe

Weine mit geschützter geografischer Angabe werden stichprobenartig einer sensorischen Kontrolle auf Fehlerfreiheit sowie einer analytischen Kontrolle unterzogen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.