§ 23 BayWeinRAV
Gütezeichen, Auszeichnungen
Als Gütezeichen im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Weinverordnung wird für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Franken ein vom Fränkischen Weinbauverband e.V., Würzburg, verliehenes Gütezeichen Franken zugelassen.
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