§ 14 BBiGHwOV
Bayerische Verwaltungsschule
Die Bayerische Verwaltungsschule ist im Bereich des öffentlichen Dienstes zuständig für die Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und 3
- 1.
-
für die Ausbildungsberufe zur
- a)
-
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,
- b)
-
Fachkraft für Abwassertechnik,
- c)
-
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
- d)
-
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie
- 2.
-
für die entsprechenden Fortbildungsabschlüsse in den umwelttechnischen Berufen
- a)
-
Wassermeister/Wassermeisterin,
- b)
-
Abwassermeister/Abwassermeisterin,
- c)
-
Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,
- d)
-
Meister/Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.