§ 14 BBiGHwOV

Bayerische Verwaltungsschule

Die Bayerische Verwaltungsschule ist im Bereich des öffentlichen Dienstes zuständig für die Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und 3

1.

für die Ausbildungsberufe zur

a)

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,

b)

Fachkraft für Abwassertechnik,

c)

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,

d)

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie

2.

für die entsprechenden Fortbildungsabschlüsse in den umwelttechnischen Berufen

a)

Wassermeister/Wassermeisterin,

b)

Abwassermeister/Abwassermeisterin,

c)

Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,

d)

Meister/Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.

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