§ 14 BBiGHwOV
Bayerische Verwaltungsschule
Die Bayerische Verwaltungsschule ist im Bereich des öffentlichen Dienstes zuständig für die Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und 3
- 1.
- für die Ausbildungsberufe zur
- a)
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,
- b)
- Fachkraft für Abwassertechnik,
- c)
- Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
- d)
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie
- 2.
- für die entsprechenden Fortbildungsabschlüsse in den umwelttechnischen Berufen
- a)
- Wassermeister/Wassermeisterin,
- b)
- Abwassermeister/Abwassermeisterin,
- c)
- Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,
- d)
- Meister/Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.
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