§ 15 BesASO
Wechsel nach den Jahrgangsstufen 7 und 8 der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule München in abschlussbezogene Klassen
(1) Voraussetzung für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt nach den Jahrgangsstufen 7 und 8 in abschlussbezogene Klassen, die sich am Bildungsgang des Gymnasiums orientieren, sind folgende Jahresfortgangsnoten:
- 1.
-
In den Kernkursen Religionslehre bzw. Ethik, Biologie, Geschichte und Erdkunde mindestens die Note 3,
- 2.
-
in den leistungsdifferenzierten Kursen Deutsch, Englisch und Mathematik in den A-Kursen mindestens die Note 4 oder in den B-Kursen mindestens die Note 2,
- 3.
-
in den Wahlpflichtkursen Französisch, Physik sowie Wirtschaft und Recht mindestens die Note 4.
(2) Voraussetzung für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt nach den Jahrgangsstufen 7 und 8 in abschlussbezogene Klassen, die sich am Bildungsgang der Realschule orientieren, sind folgende Jahresfortgangsnoten:
- 1.
-
In den Kernkursen Religionslehre bzw. Ethik, Biologie, Geschichte und Erdkunde zweimal mindestens die Note 3 und zweimal mindestens die Note 4,
- 2.
-
in den leistungsdifferenzierten Kursen Deutsch, Englisch und Mathematik in den A-Kursen in höchstens einem Fach die Note 5, in den B-Kursen mindestens die Note 4 oder in den C-Kursen mindestens die Note 2,
- 3.
-
im Wahlpflichtkurs Physik und in den Profilfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung mindestens die Note 4.
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