Anlage 3 BFSO

Stundentafel für die Berufsfachschulen für Sozialpflege

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden 1

1. Schuljahr

2. Schuljahr

Allgemeinbildender Unterricht 2

Religionslehre3

80

40

Deutsch und Kommunikation

120

80

Politik und Gesellschaft

80

80

Sport

40

80

Summe allgemeinbildender Unterricht

320

280

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht

Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen

160

80

Gesundheit fördern und wiederherstellen

60

20

Unterstützung bei der Selbstpflege4

80

80

Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen

90

90

Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung4

240

240

Zur freien Verteilung

80

80

Summe fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht

710

590

Fachpraktische Ausbildung 5

Sozialpflegerische Praxis

450

450

Davon in der stationären und ambulanten Akut- oder Langzeitpflege6

mindestens 500

Davon in weiteren Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege

mindestens 350

1[Amtl. Anm.:] Ausgewiesen in Jahresstunden. Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

2[Amtl. Anm.:] Welche Lehrpläne für den allgemeinbildenden Pflichtunterricht gelten, geht aus dem Lehrplanverzeichnis des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hervor.

3[Amtl. Anm.:] Beziehungsweise die Fächer Ethik oder Islamischer Unterricht im Fall des § 27 BaySchO.

4[Amtl. Anm.:] Überwiegend fachpraktisches Fach nach § 15 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2 und Abs. 2 BFSO.

5[Amtl. Anm.:] In der fachpraktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten, soweit diese in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt wird.

6[Amtl. Anm.:] Davon mindestens jeweils 80 Stunden in der ambulanten Versorgung und der stationären Versorgung.

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