Anlage 12 BFSO Gesundheit

Stundentafel für die Berufsfachschulen für Podologie

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden 1

1. Schuljahr

2. Schuljahr

Stunden gesamt

Theoretischer und praktischer Unterricht

Berufs- und Staatskunde

40

20

60

Deutsch

40

40

Physik und Chemie

60

60

Anatomie und Physiologie

120

60

180

Krankheitslehre

160

120

280

Hygiene und Mikrobiologie

60

20

80

Prävention und Rehabilitation

40

40

Psychologie, Pädagogik, Soziologie

40

20

60

Arzneimittellehre und Warenkunde

80

40

120

Grundlagen der Podologie

80

80

160

Erste Hilfe2

40

40

Fußpflegerische Maßnahmen3

120

40

160

Podologische Behandlungsmaßnahmen3

200

200

400

Physikalische Therapie3

40

60

100

Podologische Materialien und Hilfsmittel3

160

40

200

Zur Verteilung auf obige Fächer

20

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

1 280

700

2 000

Praktische Ausbildung 4

200

800

1000

1[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

2[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

3[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.

4[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.