§ 4 BiblVwGlV
1Die bisher der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die dort bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehen auf die Bayerische Staatsbibliothek über. 2Gleiches gilt bezüglich der Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien.
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