§ 19 BoFiV

Örtliches Verbot

In dem Teil des Bodensees, der zwischen dem Eisenbahndamm und der Landtorbrücke in der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) liegt, ist das Fischen mit Legschnüren sowie mit Netzen und Reusen aller Art, ausgenommen der Köderfischfang mit dem Hamen (Senknetz), untersagt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.