§ 19 BoFiV
Örtliches Verbot
In dem Teil des Bodensees, der zwischen dem Eisenbahndamm und der Landtorbrücke in der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) liegt, ist das Fischen mit Legschnüren sowie mit Netzen und Reusen aller Art, ausgenommen der Köderfischfang mit dem Hamen (Senknetz), untersagt.
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