§ 1 BSVV

1Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hat ihren Sitz in München. 2Sie ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnet.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.