§ 17 DVBayEFG

Inkrafttreten, Übergangsregelung , Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2005 in Kraft. 2Für Schulabsolventen und Schulabsolventinnen der gymnasialen Oberstufe des Abiturjahrgangs 2019 gilt § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a in der bis 31. August 2018 geltenden Fassung. 3§ 5 Abs. 2 Satz 4 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

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