§ 10 DVBayKrG

Gemeinsame Mittelbewirtschaftung

1Weist der Krankenhausplan im Verbund betriebene Krankenhäuser als ein Krankenhaus mit mehreren unselbstständigen Betriebsstätten aus, ist die Jahrespauschale unter Führung eines einheitlichen Verwendungsnachweises gemeinsam zu bewirtschaften. 2Dabei sind die einzelnen Investitionen den unselbstständigen Betriebsstätten zuzuordnen.

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