§ 1 EBOA
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Anschlußbahnen im Sinn des Art. 1 Abs. 5 BayEBG.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Diese Verordnung gilt für Anschlußbahnen im Sinn des Art. 1 Abs. 5 BayEBG.
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