§ 12 EBV

Leitung des Rechnungswesens

1Alle Zweige des Rechnungswesens sind einheitlich zu leiten. 2Hat der Eigenbetrieb einen Werkleiter für die kaufmännischen Angelegenheiten, so ist dieser für das Rechnungswesen verantwortlich.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.