§ 4 EinigungsV
Anträge
Anträge sind schriftlich mit Begründung in fünffacher Fertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und unter Beifügung etwa vorhandener Urkunden in Urschrift oder Abschrift und sonstiger Beweisstücke einzureichen; sie können auch zur Niederschrift der Einigungsstelle gestellt werden.
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