§ 3 ERVV Ju
Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
Die Landesjustizverwaltung gibt auf der Internetseite des Staatsministeriums bekannt:
- 1.
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die technischen Voraussetzungen zur Einreichung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sowie die Anforderungen an die elektronischen Dokumente und an die qualifizierte elektronische Signatur,
- 2.
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in Grundbuchangelegenheiten die Angaben zur höchstzulässigen Anzahl der elektronischen Dokumente und den Volumengrenzen bei einer Einreichung sowie die Angaben zu den Datenträgern für die Ersatzeinreichung nach § 20 Satz 1.
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