Anhang 2 EÜV
Abwasseranlagen, aus denen erlaubnispflichtig in Gewässer oder nach Art. 41 c BayWG genehmigungspflichtig in Sammelkanalisationen eingeleitet wird, und Sammelkanalisationen einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke - (zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 mit 6)
Erster Teil: Abwasseranlagen für biologisch abbaubares Abwasser
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
Der erste Teil gilt im Rahmen des
- –
-
öffentliche und nicht öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Inhaltsstoffe des Abwassers durch biologische Verfahren, gegebenenfalls in Kombination mit chemischen oder physikalischen Verfahren nach oder ohne Vorklärung vermindert, abgebaut oder entfernt werden,
- –
-
behelfsmäßige, nur mechanisch wirkende Abwasserbehandlungsanlagen,
- –
-
Sammelkanalisationen ohne zentrale Abwasserbehandlungsanlagen, aus denen im wesentlichen in Hauskläranlagen behandeltes Abwasser in Gewässer eingeleitet wird und
- –
-
für das von Einleitungen aus solchen Anlagen beeinflußte Gewässer.
Der erste Teil gilt nicht für Kleineinleitungen im Sinne des
1.2 Ausbaugröße
Die Ausbaugrößen der Abwasserbehandlungsanlagen werden in Einwohnerwerten (EW) nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage angegeben, wobei die BSB5-Tagesfracht des unbehandelten Schmutzwassers – BSB5-roh – zugrundegelegt wird. Dabei ist die Ausbaugröße aus der täglichen BSB5-Belastung mit 60 Gramm BSB5 je Einwohner zu berechnen.
1.3 Probenahme, Untersuchungsverfahren
1.3.1
Soweit unter Nr. 2 nichts anderes bestimmt ist, sind Probenahmen und Feststellungen von Momentwerten, Stichproben, qualifizierten Stichproben, 2 h-Mischproben jeweils um 1 Tag und um 2 Stunden verschoben zu entnehmen oder festzustellen. Bei Abwasserteichanlagen und bei Anlagen, die erwarten lassen, daß die Spitzenablaufbelastungen während der normalen Arbeitszeit auftreten, und bei nicht zu- oder ablaufbezogenen Momentwerten, Stichproben, qualifizierten Stichproben, 2 h-Mischproben können diese Probenahmen auf diese Zeit beschränkt bleiben. Auf Verlangen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Kreisverwaltungsbehörde ist über den Zeitpunkt der Spitzenablaufbelastung ein gesonderter Nachweis zu führen.
1.3.2
Rückstellproben sind zu kennzeichnen (Bezeichnung der Anlage, Probenahme, Entnahmestelle, -datum und -zeit) und unter Lichtausschluß bei einer Lagertemperatur unter 5 Grad Celsius mindestens 7 Tage in Glasflaschen aufzubewahren.
1.3.3
Für Untersuchungen können betriebsanalytische Verfahren, z.B. Fotometer, verwendet werden, wenn sie zu Ergebnissen führen, mit denen die Einhaltung der Anforderungen des wasserrechtlichen Bescheids sicher beurteilt werden können; umweltfreundliche Verfahren sind zu bevorzugen. Bei den ablaufbezogenen Untersuchungen sind mindestens erforderlich
- –
-
Dokumentation der Qualifikation, weiterer Schulungsmaßnahmen und der Zuständigkeit des ausführenden Personals,
- –
-
Dokumentation der verwendeten Untersuchungseinrichtungen, der aufgetretenen Schäden, Funktionsstörungen, durchgeführten Wartungsmaßnahmen und der einzelnen Verfahrenskontrollen,
- –
-
schriftliche Anleitungen zur Benutzung und Wartung der Untersuchungseinrichtungen,
- –
-
Untersuchungen aus einer geteilten Probe, die nach dem angewendeten Verfahren und parallel nach den im Vollzug des
§ festgelegten und durch Maßnahmen zur Analytischen Qualitätssicherung (AQS) abgesicherten Verfahren untersucht werden (Paralleluntersuchungen), in folgender Anzahl:7a Abs. 1WHG
bei einer Untersuchungshäufigkeit von |
Anzahl der Paralleluntersuchungen im Jahr |
---|---|
weniger als 1 × monatlich |
1 |
1 × monatlich bis weniger als 1 × wöchentlich |
2 |
1 × wöchentlich bis weniger als 1 × täglich |
3 |
1 × täglich oder öfter |
4 |
Zur Analytischen Qualitätssicherung sind nachzuweisen:
- –
-
erfolgreiche Teilnahme am Laboraudit der AQS – Leitstelle beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft oder eine Akkreditierung nach DIN EN 45 001 – Ausgabe Mai 1990
- –
-
erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen, die von der AQS–Leitstelle beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft durchgeführt oder anerkannt worden sind.
1.3.4
Kann auf Grund der angewendeten betriebsanalytischen Verfahren die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nicht sicher beurteilt werden, sind die erforderlichen Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Dabei kann auch angeordnet werden, daß die Untersuchungen nach den im Vollzug des
1.4 Abwasserdurchflußmessung
Zur Abwasserdurchflußmessung sind Anlagen bis 999 EW und Anlagen ohne Stromanschluß mit einem Meßwehr (fester Einbau oder Steckschieber), Meßgefäß u. ä., die übrigen Anlagen mit selbstschreibendem Meßgerät mit Zählwerk, Messung nach DIN 19 559, Ausgabe Juli 1983, oder mit Geräten, die gleichwertige Messungen ermöglichen, auszustatten. Selbstschreibende Meßgeräte sind dauernd zu betreiben. Schreibstreifen sind automatisch oder per Hand mit dem Datum zu versehen. Für die Meßgeräte ist mindestens einmal jährlich eine Kontrollmessung gemäß DIN 19 559 durchzuführen, wobei mit jeder fünften Überprüfung die Herstellerfirma oder eine nach der
1.5 Jahresbericht
Der Jahresbericht muß in übersichtlicher Form mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
-
Abwasserdurchflüsse (Abwasserzuflüsse, Abwasserabflüsse)
- 2.
-
Konzentrationen der gemäß Nr. 2 zu untersuchenden Abwasserinhaltsstoffe,
- 3.
-
Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge für abwasserabgabepflichtige Einleiter nach
§§ ,4 oder6 Abwasserabgabengesetz - 4.
-
Fremdwasseranteil,
- 5.
-
Schlammanfall und Verbleib.
Soweit Untersuchungen nicht vom eigenen Personal ausgeführt wurden, ist anzugeben, wer die Untersuchungen vorgenommen hat. Die Angaben sind den Festsetzungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids gegenüberzustellen und auszuwerten (Jahres- und Monatssummenwerte, -mittelwerte, -niedrigstwerte, -höchstwerte).
2. Art und Umfang der Überwachung
Bei Abwasserbehandlungsanlagen nach Nr. 1.1 sind
- –
-
der Zulauf auf Auffälligkeiten des Abwassers wie z.B. Farbe, Geruch, Öl,
- –
-
alle für den Abwasserreinigungsprozeß und für die Schlammbehandlung wichtigen Funktionen, Anlagenteile, Meß-, Steuer- und Regelgeräte,
- –
-
der Ablauf auf Auffälligkeiten des Abwassers wie Schlammabtrieb, Farbe u. a.
zu kontrollieren. Die Kontrollen sind bei Anlagen unter 5 000 EW arbeitstäglich, d.h. an mindestens fünf Tagen in der Woche, bei Anlagen ab 5 000 EW täglich, vorzunehmen. Im übrigen sind zu untersuchen:
2.1 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße bis 999 EW
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
2mal wöchentlich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
Abwassertemperatur pH-Wert |
2mal wöchentlich |
Momentwert |
|
Absetzteich |
Schlammstand |
¼ jährlich |
mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches |
|
Biologischer Teil
|
BSB5, CSB |
¼ jährlich |
2h-Mischprobe |
bei Trockenwetter, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt |
2mal wöchentlich |
Momentwert |
|
Schlammvolumen2)) |
2mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt2)), Schlammindex2)) |
1mal monatlich |
Stichprobe |
||
|
Beschickung |
arbeitstäglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
|
Sauerstoffgehalt |
1mal wöchentlich |
Momentwert |
|
Ablauf |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
1mal wöchentlich |
Momentwert |
Kurzzeitmessung |
¼ jährlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 2 Monaten |
|||
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
pH-Wert Sichttiefe absetzbare Stoffe |
2mal wöchentlich arbeitstäglich 2mal wöchentlich |
Momentwert bzw. qualifizierte Stichprobe |
|
Metylenblauprobe2)) |
2mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
BSB5, CSB, (NH4-N, NO3-N)3), Pgesamt |
¼jährlich |
2h-Mischprobe qualifizierte Stichprobe4) |
Probe aufgeschütttelt Probe algenfrei1) |
|
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
¼jährlich |
qualifizierte Stichprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Abwasserteiche |
Schlammstand |
1mal jährlich |
mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches |
|
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
wöchentlich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] bei Abwasserteichen gemäß den a. a. R. d. T.: unbelüftet (natürlich belüftet), belüftet (technisch belüftet) und mit zwischengeschalteten biologischen Reaktoren
2)[Amtl. Anm.:] nicht bei Abwasserteichanlagen
3)[Amtl. Anm.:] entfällt bei nachgeschaltetem Schönungsteich
4)[Amtl. Anm.:] bei Abwasserteichanlagen
2.2 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 1 000 bis 4 999 EW
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
arbeitstäglich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
Abwassertemperatur pH-Wert |
2mal wöchentlich |
Momentwert |
|
Absetzteich |
Schlammstand |
¼jährlich |
mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches |
|
Biologischer Teil |
||||
|
BSB5, CSB |
1mal monatlich |
24h-Mischprobe 2h-Mischprobe1) |
durchfluß-/volumenproportional, bei Trockenwetter, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt |
arbeitstäglich |
Momentwert |
|
Schlammvolumen2) |
arbeitstäglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt2), Schlammindex2) |
1mal monatlich |
Stichprobe |
||
|
Beschickung |
arbeitstäglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
|
Sauerstoffgehalt |
1mal wöchentlich |
Momentwert |
|
Ablauf |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
kontinuierlich |
||
arbeitstäglich |
minimaler und maximaler Durchfluß in m3/h, Ablesung des Zählwerks |
|||
monatlich |
Bestimmung der Abwasser- und Schmutzwassermenge |
|||
1mal monatlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 14 Tagen |
|||
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
pH-Wert Sichttiefe |
arbeitstäglich |
Momentwert |
|
absetzbare Stoffe |
arbeitstäglich 2mal wöchentlich4) |
Stichprobe |
||
Methylenblauprobe2) |
2mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
BSB5, CSB, (NH4-N, NO3-N)3), Pgesamt |
1mal monatlich 6mal jährlich4) |
2h-Mischprobe qualifizierte Stichprobe4) |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt Probe algenfrei1) |
|
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
¼jährlich |
qualifizierte Stichprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Abwasserteiche |
Schlammstand |
1mal jährlich |
mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches |
|
Schlammbehandlungsteil |
Beschickung |
arbeitstäglich |
Aufschreibung der Rohschlammenge in m3 |
|
pH-Wert |
arbeitstäglich |
Momentwert |
||
Schlammtrockensubstanz, Glühverlust |
1mal monatlich |
|||
Schlammentnahme |
arbeitstäglich |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib von Schlamm und Trübwasser |
||
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
arbeitstäglich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] bei Abwasserteichen gemäß den a. a. R. d. T.: unbelüftet (natürlich belüftet), belüftet (technisch belüftet) und mit zwischengeschalteten biologischen Reaktoren
2)[Amtl. Anm.:] nicht bei Abwasserteichanlagen
3)[Amtl. Anm.:] entfällt bei nachgeschaltetem Schönungsteich
4)[Amtl. Anm.:] bei Abwasserteichanlagen
2.3 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 5 000 bis 19 999 EW
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
täglich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Biologischer Teil |
||||
|
BSB5, CSB |
14 täglich |
24h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt je Beckeneinheit |
3mal arbeitstäglich |
Momentwert |
|
Schlammvolumen je Beckeneinheit |
täglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt, Schlammindex je Beckeneinheit |
2mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt im Rücklaufschlamm |
14 täglich |
Stichprobe |
||
mikroskopisches Bild |
1mal wöchentlich |
|||
|
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
|
Sauerstoffgehalt je erste und letzte Wanneneinheit |
2mal wöchentlich |
Momentwert |
|
|
Abwassertemperatur |
täglich |
Momentwert |
|
Ablauf |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
kontinuierlich |
||
täglich |
minimaler und maximaler Durchfluß in m3/h, Ablesung des Zählwerks |
|||
monatlich |
Bestimmung der Abwasser- und Schmutzwassermenge |
|||
1mal monatlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 14 Tagen |
|||
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
abfiltrierbare Stoffe |
2mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
entfällt bei Abwasserteichanlagen |
|
Sichttiefe |
täglich |
Momentwert |
||
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt2) |
14 täglich |
2h-Mischprobe qualifizierte Stichprobe1) |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt Probe algenfrei1) |
|
1mal monatlich |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
1mal monatlich |
qualifizierte Stichprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Abwasserteiche |
Schlammstand |
1mal jährlich |
mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches |
|
Schlammbehandlungsteil |
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Rohschlammenge in m3 |
|
Temperatur |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
pH-Wert |
arbeitstäglich |
Momentwert |
||
Schlammtrockensubstanz, Glühverlust |
1mal monatlich |
von Rohschlamm und stabilisiertem Schlamm |
||
Gasanfall |
täglich |
in m3 |
||
CO2 bzw. CH4 (Faulgas) |
3mal wöchentlich |
Momentwert |
||
Schlammentnahme |
täglich |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib von Schlamm und Trübwasser, Nachweis der Schlammstabilisierung3) |
||
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
täglich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] bei Abwasserteichen gemäß den a. a. R. d. T.: unbelüftet (natürlich belüftet), belüftet (technisch belüftet) und mit zwischengeschalteten biologischen Reaktoren
2)[Amtl. Anm.:] entfällt bei nachgeschaltetem Schönungsteich
3)[Amtl. Anm.:] bei Anlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung
2.4 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 20 000 bis 49 999 EW
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
täglich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Biologischer Teil |
||||
|
BSB5, CSB, Ngesamt1), Pgesamt |
1mal wöchentlich |
24h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt je Beckeneinheit |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Schlammvolumen je Beckeneinheit |
täglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt, Schlammindex je Beckeneinheit |
3mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt im Rücklaufschlamm |
1mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
mikroskopisches Bild |
2mal wöchentlich |
|||
|
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
mikroskopisches Bild |
2mal wöchentlich |
|||
|
Abwassertemperatur |
täglich |
Momentwert |
|
Ablauf |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
kontinuierlich |
||
täglich |
minimaler und maximaler Durchfluß in m3/h, Ablesung des Zählwerks |
|||
monatlich |
Bestimmung der Abwasser- und Schmutzwassermenge |
|||
1mal monatlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 14 Tagen |
|||
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
abfiltrierbare Stoffe |
täglich |
2h-Mischprobe |
||
Sichttiefe |
täglich |
Momentwert |
||
Rückstellproben |
kontinuierlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, täglich gemischt zu einer 24h-Mischprobe |
|
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
1mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt |
|
1mal monatlich |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
NO2-N |
1mal monatlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional |
|
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
1mal monatlich |
qualifizierte Stichprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Schlammbehandlungsteil |
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Rohschlammenge in m3 |
|
Temperatur |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
pH-Wert |
täglich |
Momentwert |
||
Schlammtrockensubstanz, Glühverlust |
1mal monatlich |
von Rohschlamm und stabilisiertem Schlamm |
||
Gasanfall |
täglich |
in m3 |
||
CO2 bzw. CH4 (Faulgas) |
3mal wöchentlich |
Momentwert |
||
Schlammentnahme |
täglich |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib von Schlamm und Trübwasser, Nachweis der Schlammstabilisierung2) |
||
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
täglich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] Ngesamt = Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff
2)[Amtl. Anm.:] bei Anlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung
2.5 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 50 000 bis 99 999 EW
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
täglich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Biologischer Teil |
||||
|
BSB5, CSB, Ngesamt1), Pgesamt |
1mal wöchentlich |
24h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt je Beckeneinheit |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Schlammvolumen je Beckeneinheit |
täglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt, Schlammindex je Beckeneinheit |
4mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt im Rücklaufschlamm |
1mal wöchentlich |
Stichprobe |
||
mikroskopisches Bild |
2mal wöchentlich |
|||
|
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
mikroskopisches Bild |
2mal wöchentlich |
|||
|
Abwassertemperatur |
täglich |
Momentwert |
|
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
kontinuierlich |
||
täglich |
minimaler und maximaler Durchfluß in m3/h, Ablesung des Zählwerks |
|||
monatlich |
Bestimmung der Abwasser- und Schmutzwassermenge |
|||
1mal monatlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 14 Tagen |
|||
pH-Wert Trübung |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
abfiltrierbare Stoffe |
1mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
||
Rückstellproben |
kontinuierlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, täglich gemischt zu einer 24h-Mischprobe |
|
durchfluß-/volumenproportional, täglich gemischt zu einer 24h-Mischprobe |
BSB5, CSB |
2mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
|
BSB5, CSB |
2mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt |
|
14 täglich |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
NO2-N |
1mal monatlich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional |
|
NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
2mal wöchentlich 1mal wöchentlich2) |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt |
|
14 täglich |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||||
2mal wöchentlich2) |
Berechnung und Aufschreibung eines 2h-Mittelwertes2) |
|||
14 täglich2) |
Berechnung und Aufschreibung des 24h-Mittelwertes2) |
|||
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
14 täglich |
2h-Mischprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Schlammbehandlungsteil |
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Rohschlammenge in m3 |
|
Temperatur |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
pH-Wert |
täglich |
Momentwert |
||
Schlammtrockensubstanz, Glühverlust |
1mal monatlich |
von Rohschlamm und stabilisiertem Schlamm |
||
Gasanfall |
täglich |
in m3 |
||
CO2 bzw. CH4 (Faulgas) |
3mal wöchentlich |
Momentwert |
||
Schlammentnahme |
täglich |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib von Schlamm und Trübwasser |
||
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
täglich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] Ngesamt = Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff
2)[Amtl. Anm.:] bei kontinuierlicher Messung von NH4-N, NO3-N, PO4-P am Ablauf
2.6 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 100 000 EW und größer
Ort der Untersuchung |
Parameter bzw. Überprüfung |
Häufigkeit der Untersuchung |
Probenart |
Art der Bestimmung und Durchführung |
---|---|---|---|---|
Kläranlagenstandort |
Wetter |
täglich |
für den Vortag aufschreiben |
|
Zulauf |
pH-Wert |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Biologischer Teil |
||||
|
BSB5, CSB, Ngesamt1), Pgesamt |
1mal wöchentlich |
24h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt |
|
Sauerstoffgehalt je Beckeneinheit |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
Schlammvolumen je Beckeneinheit |
täglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt, Schlammindex je Beckeneinheit |
arbeitstäglich |
Stichprobe |
||
Trockensubstanzgehalt im Rücklaufschlamm |
arbeitstäglich |
Stichprobe |
||
mikroskopisches Bild |
arbeitstäglich |
|||
|
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Betriebsstunden |
|
mikroskopisches Bild |
arbeitstäglich |
|||
|
Abwassertemperatur |
täglich |
Momentwert |
|
Ablauf |
Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) |
kontinuierlich |
||
täglich |
minimaler und maximaler Durchfluß in m3/h, Ablesung des Zählwerks |
|||
monatlich |
Bestimmung der Abwasser- und Schmutzwassermenge |
|||
1mal monatlich |
Fremdwasserbestimmung bei geringstem Zufluß mit Mindestabstand von 14 Tagen |
|||
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) |
pH-Wert Trübung |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
|
abfiltrierbare Stoffe |
1mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
||
Rückstellproben |
kontinuierlich |
2h-Mischproben |
durchfluß-/volumenproportiona, täglich gemischt zu einer 24h-Mischprobe |
|
BSB5 |
täglich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportiona, Probe aufgeschüttelt |
|
1mal wöchentlich |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
NO2-N |
14 täglich |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportional |
|
CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
1mal wöchentlich2) täglich3) |
2h-Mischprobe |
durchfluß-/volumenproportiona, Probe aufgeschüttelt |
|
14 täglich2) 1mal wöchentlich3) |
24h-Mischprobe |
wie bei 2h-Mischprobe |
||
NH4-N, NO3-N, PO4-P, TOC (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes: NH4-N, NO3-N, PO4-P im biologischen Reaktor) |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
täglich2) |
Berechnung und Aufschreibung eines 2h-Mittelwertes2) |
|||
2mal wöchentlich2) |
Berechnung und Aufschreibung des 24h-Mittelwertes2) |
|||
Ablauf Schönungsteich |
BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt |
1mal wöchentlich |
2h-Mischprobe |
Probe aufgeschüttelt |
Testbecken/-teich zur Bioakkumulation |
Hg, Cd, Cr, Ni, Cu, Pb; halogenorganische Verbindungen |
jährlich, vor Besatz und nach Abfischung |
Untersuchung des Fischfleisches der eingesetzten Karpfen |
|
Schlammbehandlungsteil |
Beschickung |
täglich |
Aufschreibung der Rohschlammenge in m3 |
|
Temperatur |
kontinuierlich |
täglich Aufschreibung des ¼ h dauernden Höchst- und Niedrigstwertes |
||
pH-Wert |
täglich |
Momentwert |
||
Schlammtrockensubstanz, Glühverlust |
1mal monatlich |
von Rohschlamm und stabilisiertem Schlamm |
||
Gasanfall |
täglich |
in m3 |
||
CO2 bzw. CH4 (Faulgas) |
3mal wöchentlich |
Momentwert |
||
Schlammentnahme |
täglich |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib von Schlamm und Trübwasser |
||
Gesamtanlage |
Klärschlammabgabe (naß, entwässert) |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung |
|
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut |
bei Abgabe |
Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib |
||
Energieverbrauch (gesamt) Stromverbrauch max. Stromentnahme |
täglich |
Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf) |
1)[Amtl. Anm.:] Ngesamt = Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff
2)[Amtl. Anm.:] bei kontinuierlicher Messung von NH4-N, NO3-N, PO4-P am Ablauf
3)[Amtl. Anm.:] ohne kontinuierlicher Messung von NH4-N, NO3-N, PO4-P, TOC am Ablauf
3. Überwachung des von der Abwassereinleitung beeinflußten Gewässers
Oberflächengewässer sind im Bereich der Einleitungsstelle mindestens einmal wöchentlich in Augenschein zu nehmen und auf Auffälligkeiten wie z.B. Ablagerungen, An- oder Abschwemmungen, Geruch, Färbung u. ä. zu kontrollieren.
Zweiter Teil: Sonstige Abwasseranlagen
1. Allgemeines
1.1. Anwendungsbereich
Der zweite Teil gilt im Rahmen des
- –
-
der Spaltung von Emulsionen,
- –
-
der Entgiftung cyanid-, nitrit- oder chromathaltiger Abwässer,
- –
-
der Neutralisation alkalischer oder saurer Abwässer und einer damit verbundenen Abscheidung von Schwermetallverbindungen,
- –
-
der Fällung oder Flockung der Abwasserinhaltsstoffe unter Zugabe von Chemikalien,
- –
-
der Schwerkraftabscheidung und dem Absetzen oder sonstigen Abtrennung von Abwasserinhaltsstoffen, ausgenommen Leichtstoffabscheider, die für einen Abwasserdurchfluß unter 10 l/s ausgelegt sind,
- –
-
dem Ionenaustausch, der Filtration, der Membranfiltration oder der Flotation des Abwassers,
- –
-
der sonstigen physikalischen oder chemischen Behandlung des Abwassers dienen
und auf Kombinationen solcher Anlagen und Verfahren einschließlich der Schlammentwässerung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung, soweit sie nicht unter den ersten oder dritten Teil fallen.
Der zweite Teil gilt auch für Einleitungen von behandlungsbedürftigen industriellen und gewerblichen Abwässern, für die keine der vorgenannten Behandlungsanlagen vorhanden sind (Nr. 2.5), und für das von den Abwassereinleitungen beeinflußte Gewässer (Nr. 3).
Die Überwachungsanforderungen nach dem zweiten Teil entfallen, soweit nach der
1.2 Größenklasse
Die Einteilung der Größenklassen und die Zuordnung der Abwasserbehandlungsanlagen richtet sich nach den im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Mengengrenzwerten, fehlen solche Festlegungen, nach den Bemessungswerten für den täglichen Abwasseranfall in Kubikmeter.
1.3 Probenahme, Untersuchungsverfahren
1.3.1
Bei anlagenbezogenen Untersuchungen nach Nr. 2.2 gilt als Probenart die Stichprobe. Bei ablaufbezogenen Untersuchungen nach Nr. 2.3 richtet sich Probenart und -vorbehandlung nach den Festlegungen im Bescheid für die entsprechenden Überwachungswerte.
1.3.2
Die Rückstellproben sind zu kennzeichnen (Bezeichnung der Anlage, Probenehmer, Entnahmestelle, -datum und -zeit) und unter Lichtausschluß bei einer Lagertemperatur unter 5 Grad Celsius mindestens 7 Tage in geeigneten Glasbehältern aufzubewahren.
1.3.3
Probenahme, Messungen und Untersuchungen sind nach den im Vollzug von
- –
-
Dokumentation der Qualifikation, weiterer Schulungsmaßnahmen und der Zuständigkeit des ausführenden Personals,
- –
-
Dokumentation der verwendeten Untersuchungseinrichtungen, der aufgetretenen Schäden, Funktionsstörungen, durchgeführten Wartungsmaßnahmen und der einzelnen Verfahrenskontrollen,
- –
-
schriftliche Anleitungen zur Benutzung und Wartung der Untersuchungseinrichtungen,
- –
-
Untersuchungen aus einer geteilten Probe, die nach dem angewendeten Verfahren und parallel nach den im Vollzug des
§ festgelegten und durch Maßnahmen zur Analytischen Qualitätssicherung (AQS) abgesicherten Verfahren untersucht werden (Paralleluntersuchungen), in folgender Anzahl:7a Abs. 1WHG
bei einer Untersuchungshäufigkeit von |
Anzahl der Paralleluntersuchungen im Jahr |
---|---|
weniger als 1 × monatlich |
1 |
1 × monatlich bis weniger als 1 × wöchentlich |
2 |
1 × wöchentlich bis weniger als 1 × täglich |
3 |
1 × täglich oder öfter |
4 |
Zur Analytischen Qualitätssicherung sind nachzuweisen:
- –
-
erfolgreiche Teilnahme am Laboraudit der AQS – Leitstelle beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft oder eine Akkreditierung nach DIN EN 45001 – Ausgabe Mai 1990
- –
-
erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen, die von der AQS – Leitstelle beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft durchgeführt oder anerkannt worden sind.
1.3.4
Kann aufgrund der angewendeten betriebsanalytischen Verfahren die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nicht sicher beurteilt werden, sind die erforderlichen Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Dabei kann auch angeordnet werden, daß die Untersuchungen nach den im Vollzug des
1.4 Abwasserdurchflußmessung
Der Abwasserdurchfluß ist durch ein selbstschreibendes Meßgerät mit Zählwerk, Messung nach DIN 19559, Ausgabe Juli 1983 oder gleichwertiges Verfahren zu messen. Die Meßgeräte sind dauernd, auch in Zeiten der Betriebsruhe, zu betreiben. Schreibstreifen sind täglich mit dem Datum zu versehen.
Für die Meßgeräte ist mindestens einmal jährlich eine Kontrollmessung gemäß DIN 19559 durchzuführen, wobei mit jeder fünften Überprüfung die Herstellerfirma oder eine nach der
Bei Einleitung in das öffentliche Kanalnetz kann bei Abwasseranlagen mit einem Abwasseranfall unter 100 m3/d der Abwasseranfall durch Wasserzähler auf der Frischwasserseite ermittelt werden. Betriebsabwasser ist unabhängig von Kühlwasser und häuslichem Abwasser bei der Abflußmessung zu erfassen. Bei chargenweiser Ableitung kann mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes der Abwasseranfall durch die laufende Erfassung der Zahl der Chargen und des jeweils behandelten Volumens erfolgen.
1.5 Anlagen mit chargenweiser Abwasserbehandlung
Wird Abwasser chargenweise abgeleitet, ist unabhängig von den Festlegungen in Nr. 2.3 vor Ableitung jeder Charge die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung gemäß Anforderungen des Einleitungsbescheids durch abwasser- oder behandlungsspezifische Leitparameter zu überprüfen. Als Leitparameter können auch die für die Steuerung der Behandlungsanlage verwendeten Kenngrößen verwendet werden, sofern davon ausgegangen werden kann, daß damit die Einhaltung der Anforderungen gegeben ist. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
1.6 Jahresbericht
Der Jahresbericht muß in übersichtlicher Form mindestens folgende Angaben enthalten:
- 1.
-
Abwasserdurchflüsse (Abwasserzuflüsse, Abwasserabflüsse),
- 2.
-
Konzentrationen der gemäß Nr. 2 zu untersuchenden Abwasserinhaltsstoffe,
- 3.
-
Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge für abwasserabgabepflichtige Einleiter nach
§§ ,4 oder6 Abwasserabgabengesetz - 4.
-
Schlammanfall und Verbleib.
Soweit Untersuchungen nicht vom eigenen Personal ausgeführt wurden, ist anzugeben, wer die Untersuchungen vorgenommen hat. Die Angaben sind den Festsetzungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids gegenüberzustellen und auszuwerten (Jahres- und Monatssummenwerte, -mittelwerte, -niedrigstwerte, -höchstwerte).
Soweit in den Mindestanforderungen zu
2. Art und Umfang der Überwachung
2.1 Abkürzungen für die Häufigkeit der Überwachungen
-
t – täglich; dies bedeutet Probenahme und Untersuchung an allen Tagen, an denen Abwasser aus dem Betrieb in die Abwasserbehandlungsanlage oder in Gewässer bzw. die Sammelkanalisation eingeleitet wird.
-
w – 1mal wöchentlich
-
m – 1mal monatlich
-
a – 1mal jährlich
-
k – kontinuierlich oder pro Charge.
2.2 Anlagenbezogene Überprüfungen
2.2.1 Allgemein
Tägliche Sichtkontrolle der einzelnen Behandlungsteile einschließlich deren Bestandteile auf deren ordnungsgemäße Funktion und Betriebsweise. Bei Abwasserkanälen, -leitungen oder -becken, die nicht einsehbar sind, ist vor der Abwasserbehandlungsanlage eine eingehende Sichtprüfung, z.B. mittels Fernsehuntersuchung oder mittels Leckagedetektionsmethoden 1mal in 5 Jahren, nach der Abwasserbehandlungsanlage 1mal in 10 Jahren durchzuführen.
Abwasseranfall |
||||
---|---|---|---|---|
ab 10 m3/d |
||||
unter 10 m3/d |
bis unter 100 m3/d |
ab 100 m3/d |
||
Überprüfung |
Häufigkeit |
|||
2.2.2 |
Emulsionsspaltanlagen |
|||
Zulauf Behandlungsteil
|
t |
t |
t |
|
Ablauf Behandlungsteil (nach Phasentrennung)
|
m |
w |
t |
|
2.2.3 |
Cyanid, Nitrit- oder Chromatentgiftung |
|||
Zulauf Behandlungsteil
|
t |
t |
t |
|
Ablauf Behandlungsteil
|
k |
k |
k |
|
2.2.4 |
Neutralisationsanlagen |
|||
Zulauf Behandlungsteil
|
t |
t |
t |
|
Ablauf Behandlungsteil
|
k |
k |
k |
|
2.2.5 |
Fällungs- und Flockungsanlagen |
|||
Zulauf Behandlungsteil
|
t |
t |
t |
|
Wirkung der Behandlung3)
|
2×a |
m |
w |
|
2.2.6 |
Absetzanlagen |
|||
Ablauf Behandlungsteil
|
t |
t |
t |
|
|
m |
m |
m |
|
2.2.7 |
Membranfiltrationsanlagen |
|||
Ablauf Behandlungsteil
|
k |
k |
k |
|
2.2.8 |
Leicht- oder Schwerstoffabscheider/Fettabscheider |
|||
Schlammfang
|
m |
m |
m |
|
Abscheider
|
m |
m |
m |
|
Nachbehandlung
|
nach Betriebsanleitung |
|||
2.2.9 |
Schlammentwässerung 4) |
|||
entwässerter Schlamm
|
m |
m |
m |
|
|
je Entwässerungscharge |
|||
|
nach Anfall |
1)[Amtl. Anm.:] Die Überprüfung auf das Fehlen der genannten Inhaltsstoffe kann entfallen, wenn ausgeschlossen ist, daß ihre im Abwasser auf Grund der verwendeten Produktionschemikalien, der Trennung der Abwasserarten im Produktionsbereich oder sonstiger Umstände zu erwartende Massenkonzentration die in Betracht kommen den Mindestanforderungen nach § 7a WHG überschreitet.
2)[Amtl. Anm.:] Sofern ein anderer Behandlungsteil mit einer entsprechenden Überprüfungspflicht vorgeschaltet ist, kann auf die Überprüfung verzichtet werden.
3)[Amtl. Anm.:] Sofern die Behandlung zur CSB-Reduzierung dient.
4)[Amtl. Anm.:] Bei mobilen Anlagen sind die Überprüfungen bei jedem Einsatz mindestens einmal durchzuführen.
2.3 Im Ablauf zu untersuchende Parameter
Nachstehende Untersuchungen sind mindestens durchzuführen, soweit der die Abwassereinleitung zulassende Bescheid oder die Genehmigung nach
Abwasseranfall |
||||
---|---|---|---|---|
ab 10 m3/d |
||||
unter 10 m3/d |
bis unter 100 m3/d |
ab 100 m3/d |
||
Überprüfung |
Häufigkeit |
|||
2.3.1 |
Allgemeine Parameter |
|||
|
t |
k |
k |
|
|
k |
k |
k |
|
|
w |
t |
k |
|
|
– |
k |
k |
|
|
m |
w |
2×w |
|
|
m |
w |
t |
1)[Amtl. Anm.:] nur bei Direkteinleiter in Gewässer
2.3.2 |
Weitere Parameter |
|||
Gruppe 1:1)
|
m |
w |
t |
|
Gruppe 2:
|
m |
w |
2 × w |
|
Gruppe 3:
|
2 × a |
4 × a |
m |
1)[Amtl. Anm.:] nur bei Direkteinleiter in Gewässer
2.4 Rückstellproben
Bei Anlagen mit einem Abwasseranfall ab 100 m3/d ist dem Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage täglich eine Rückstellprobe durchfluß-, volumen- oder zeitproportional während der gesamten Ableitungszeit zu entnehmen, wenn eine Untersuchungspflicht nach Nr. 2.3 besteht.
2.5 Behandlungsbedürftiges Abwasser
Für unbehandeltes Abwasser, für das bei Vorhandensein einer Abwasserbehandlungsanlage eine Untersuchungspflicht nach Nr. 2.3 bestünde, ist einmal monatlich die pro Tag oder pro Charge anfallende Fracht der nach Nr. 2.3 untersuchungspflichtigen Parameter zu bestimmen. Soweit hierzu nicht plausible Angaben aus den Produktionsbedingungen, insbesondere aus Art und Menge der verwandten Einsatzstoffe abgeleitet werden können, ist die Fracht am Anfallort aus der Stichprobe für das pro Stunde oder pro Charge anfallende Abwasser hochzurechnen.
3. Überwachung des von der Abwassereinleitung beeinflußten Gewässers
Oberflächengewässer sind im Bereich der Einleitungsstelle mindestens einmal wöchentlich, bei Anlagen nach Nr. 2.5 mindestens vierteljährlich, in Augenschein zu nehmen und auf Auffälligkeiten wie z.B. Ablagerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch, Färbung u. ä. zu kontrollieren.
Dritter Teil: Sammelkanalisationen einschließlich zugehörige Sonderbauwerke
1. Allgemeines
Der dritte Teil gilt für öffentliche und private Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwassersammelkanäle mit den zugehörigen Bauwerken (Sammelkanalisationen).
Der dritte Teil gilt nicht für Kleineinleitungen im Sinne des
2. Art und Umfang der Überwachung
2.1
Das Kanalnetz und zugehörige Bauwerke sind mindestens im folgenden Umfang auf Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überwachen:
Gegenstand |
Überprüfung/Maßnahmen |
Häufigkeit |
---|---|---|
Bauliche Teile |
Einfache Sichtprüfung bezüglich Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit |
1mal jährlich; bei Entlastungsanlagen ohne Fernüberwachung auch nach jedem Regenereignis |
Kanal einschl. Schächte, zugehörige Bauwerke (z.B. Pumpwerk Regenbecken, Regenüberläufe, Meßschächte, Düker) |
Eingehende Sichtprüfung < DN 1200 bzw. < Ei 800/1200 z.B. mittels Fernsehuntersuchung |
1mal in 10 Jahren |
>= DN 1200 bzw.>= Ei 800/1200, mittels Begehung |
1mal in 5 Jahren |
|
oder mittels Leckagedetektionsmethoden |
1mal in 10 Jahren |
|
zugehörige Bauwerke |
1mal in 5 Jahren |
|
Prüfung auf Wasserdichtheit (bei Kanälen älter als 40 Jahre z.B. mittels Wasserauffüllung bis Rohrscheitel) |
1mal in 20 Jahren, erstmals bei einem Alter von 40 Jahren |
|
Maschinelle Einrichtungen z.B. Pumpen, Schieber, Regelorgane usw. |
Funktionskontrolle |
1mal monatlich; bei Entlastungsanlagen nach jedem Regenereignis |
Meßeinrichtungen |
Funktionskontrolle |
1mal monatlich |
Überprüfung der Meßgenauigkeit |
1mal jährlich |
|
Einleitungsstelle in die Sammelkanalisation, bei wesentlichen gewerblichen und industriellen Einleitern |
Inaugenscheinnahme der Einleitungsstelle durch den Betreiber der Sammelkanalisation |
1mal jährlich |
Nachrichtlicher Hinweis: Zu Sichtprüfung und Dichtheitsprüfung siehe LfW-Merkblätter Nr. 4.3-8 und Nr. 3.2-10/4.3-10
Die getroffenen Feststellungen sind auszuwerten und in einem Jahresbericht darzustellen. Werden Kläranlage und Kanalnetz von verschiedenen Trägern betrieben, ist auch dem Träger der Kläranlage der Jahresbericht vorzulegen.
2.2 Besondere Bestimmungen
2.2.1
Die in Nr. 2.1 genannten eingehenden Sichtprüfungen und Prüfungen auf Wasserdichtheit sind bei Regenwasserkanälen nur dann notwendig, wenn
- –
-
das im Kanal ablaufende Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist oder
- –
-
der Regenwasserkanal sich innerhalb von festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten befindet.
2.2.2
Bei Regenbecken mit Meßeinrichtungen zur Erfassung des Wasserstands ist auch das Entlastungsverhalten für jedes Regenereignis festzustellen. Dazu gehört, geordnet nach dem Datum der jeweiligen Regenereignisse, die Ermittlung des max. Füllstandes bzw. der max. Überlaufhöhe sowie der Fülldauer und Überlaufdauer. Die Meßergebnisse sind jährlich auszuwerten.
Ferner ist 1mal in 5 Jahren die Einstellung des Drosselabflusses zu überprüfen und das Ergebnis dem tatsächlichen Anschlußgrad im Einzugsgebiet gegenüberzustellen.
Das von der Einleitung beeinflußte oberirdische Gewässer ist mindestens 1mal jährlich in Augenschein zu nehmen und auf Auffälligkeiten wie z.B. Ablagerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch, Färbung u. ä. zu kontrollieren.
Vierter Teil: Kleinkläranlagen
1. Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt für Kleineinleitungen im Sinn des
2. Eigenkontrolle, Wartung
Wer eine Kleinkläranlage betreibt, hat diese nach den Festlegungen der wasserrechtlichen Zulassung, die bei serienmäßig hergestellten Anlagen der Bauartzulassung, im Übrigen den Anforderungen des
Der Abschluss eines Wartungsvertrags ist für diejenigen Arbeiten nicht erforderlich, die Wartungspflichtige selbst ordnungsgemäß ausführen.
Als Betriebstagebuch genügen Aufzeichnungen über durchgeführte Eigenkontroll-, Wartungs- und Mängelbehebungsvorgänge.
Ein Jahresbericht ist nicht erforderlich.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.