§ 23 FachV-Arch

Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische sowie eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:

1.

Einführungslehrgang: 4 Monate,

2.

berufspraktische Ausbildung mit begleitendem Unterricht an mindestens zwei Ausbildungsarchiven: 16 Monate,

3.

Abschlusslehrgang: 4 Monate.

 3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.

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