§ 3 FachV-Arch
Dienstbezeichnung
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Beamten und Beamtinnen führen für den Einstieg
- 1.
- in der zweiten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivsekretäranwärter“ bzw. „Archivsekretäranwärterin“,
- 2.
- in der dritten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivinspektoranwärter“ bzw. „Archivinspektoranwärterin“,
- 3.
- in der vierten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Archivreferendar“ bzw. „Archivreferendarin“.
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