§ 45 FachV-Arch
Schriftliche Prüfung
(1) In der schriftlichen Prüfung sind folgende Aufgaben zu bearbeiten:
- 1.
- eine Aufgabe aus der Archivwissenschaft als Doppelaufgabe,
- 2.
- eine Aufgabe aus der Archivalienkunde, unter Einschluss der geschichtlichen Hilfswissenschaften, mit wissenschaftlicher Kurzwiedergabe von Urkunden oder Aktenstücken mit Erläuterungen als Doppelaufgabe,
- 3.
- eine Aufgabe aus der deutschen, französischen und lateinischen Schriftkunde des Mittelalters und der Neuzeit als Doppelaufgabe,
- 4.
- eine Aufgabe aus der Bestandserhaltung und dem Archivbau,
- 5.
- ein praktischer Fall aus dem Aufgabenbereich der Archive mit besonderer Berücksichtigung des Archivrechts und der Verwaltungslehre als Doppelaufgabe,
- 6.
- eine Aufgabe aus der bayerischen Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte,
- 7.
- eine Aufgabe aus der deutschen und bayerischen Rechtsgeschichte, aus dem katholischen und evangelischen Kirchenrecht sowie dem deutschen Staatskirchenrecht,
- 8.
- eine Aufgabe aus der Territorialentwicklung Deutschlands und Bayerns.
(2) Die Arbeitszeit beträgt je Aufgabe drei Stunden, je Doppelaufgabe sechs Stunden.
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