§ 17 FachV-Bibl

Wiederholung der Prüfung

Der Antrag auf wiederholte Zulassung zur Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten und vierten Qualifikationsebene ist spätestens einen Monat nach Aushändigung bzw. Zustellung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung über das Nichtbestehen der Prüfung beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses einzureichen.

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