§ 3 FachV-Bibl
Dienstbezeichnung
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Beamten und Beamtinnen führen bei einem vorgesehenen Einstieg
- 1.
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in der zweiten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliothekssekretäranwärter“ bzw. „Bibliothekssekretäranwärterin“,
- 2.
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in der dritten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliotheksinspektoranwärter“ bzw. „Bibliotheksinspektoranwärterin“,
- 3.
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in der vierten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliotheksreferendar“ bzw. „Bibliotheksreferendarin“.
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