§ 37 FachV-Bibl

Zulassungsvoraussetzungen

1In den Vorbereitungsdienst können Bewerber und Bewerberinnen eingestellt werden, die ein Studium, das mit einer Ersten Staatsprüfung, einer Ersten Juristischen Prüfung, einem Diplom- oder Magisterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation an einer Universität oder Kunsthochschule oder einem Masterabschluss abschließt, mit Erfolg beendet haben. 2Darüber hinaus ist der Nachweis der Promotion erwünscht.

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