§ 9 FachV-Bibl

Zweck der Prüfung

Zweck der Qualifikationsprüfung ist es festzustellen, ob die Beamten und Beamtinnen nach ihren fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ämter ab der jeweiligen Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen geeignet sind.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.