§ 9 FachV-btuD

Ziel des Vorbereitungsdienstes

1Der Vorbereitungsdienst soll den Beamtinnen und Beamten die erforderliche Fach- und Methodenkompetenz für verantwortliches berufliches Handeln vermitteln. 2Ausbildungsziele sind insbesondere:

1.

Qualifizierung für die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung und deren Querschnittsbereiche,

2.

Erwerb der notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse,

3.

Ergänzung der in Ausbildung oder Studium erworbenen Fachkenntnis und Fähigkeiten in Bezug auf die fachlichen Aufgaben der jeweiligen Qualifikationsebene in der Praxis,

4.

Kompetenz in qualitätsorientiertem, termin- und kostenbewusstem Projektmanagement, sowie die Kompetenz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Planungen und Projekten,

5.

Vorbereitung zu fachübergreifendem vernetzten Denken,

6.

Kompetenzaufbau für Führungs- und Managementaufgaben sowie Vermittlung sozialer und persönlicher Kompetenzen.

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