§ 2 FachV-ebtD
Voraussetzungen
Die Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt eichtechnischer Dienst wird bei einem Einstieg in der ersten Qualifikationsebene erworben durch
- 1.
- 2.
- die für die vorgesehene Verwendung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und handwerklichen Fähigkeiten und
- 3.
- für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 5 die Abschlussprüfung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung förderlichen Ausbildungsberuf.
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