§ 15 FachV-Forst

Prüfungsamt

(1) Prüfungsamt ist die Bayerische Forstschule.

(2) Dem Prüfungsamt werden die Aufgaben nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 APO und § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 APO gemäß § 13 Abs. 3 APO übertragen.

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