§ 24 FachV-Forst

Festsetzung der Platzziffer

1Bei der Festsetzung der Platzziffer erhält bei gleicher Durchschnittspunktzahl der Prüfling die bessere Platzziffer, der das bessere Ergebnis in der schriftlichen Prüfung erzielt hat. 2Bei gleichen Ergebnissen in der schriftlichen Prüfung entscheidet die bessere Gesamtpunktzahl in der mündlichen Waldprüfung. 3Sind auch hier die Ergebnisse gleich, erhalten die Prüflinge die gleiche Platzziffer.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.