§ 23 FachV-GA

Bewertung, Bekanntgabe der Ergebnisse

1Jedes Mitglied erteilt für sein Prüfungsgebiet eine Note, die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten. 2Das Ergebnis ist am Ende des Prüfungsgesprächs bekannt zu geben.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.