§ 25 FachV-GA

Durchführung der Ausbildungsqualifizierung

Beamtinnen und Beamte können sich im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene qualifizieren, wenn sie an der Ausbildung nach Teil 2 teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.