§ 11 FachV-HygKontrD

Schriftliche Prüfung

(1) Die schriftliche Prüfung umfasst je eine Aufgabe aus den in § 3 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Modulen mit einer Bearbeitungszeit von je zweieinhalb Stunden.

(2) Für jedes Modul wird eine Einzelnote erteilt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.