§ 16 FachV-HygKontrD
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten
- 1.
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ein Prüfungszeugnis, aus dem ihre Gesamtprüfungsnote, die Notenbezeichnung und die erreichte Platzziffer zu ersehen sind,
- 2.
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eine Bescheinigung mit den Einzelnoten der schriftlichen und mündlichen Prüfung.
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