§ 25 FachV-Lw

Dienstbezeichnung

Im Vorbereitungsdienst führen die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Dienstbezeichnung „Hauswirtschaftsreferendarin“ oder „Hauswirtschaftsreferendar“ oder „Landwirtschaftsreferendarin“ oder „Landwirtschaftsreferendar“.

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