§ 48 FachV-Lw
Durchführung
Die Durchführung der modularen Qualifizierung richtet sich nach der Modularen Qualifizierungsverordnung sowie nach dem Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – Landwirtschaftsverwaltung – zur Durchführung der modularen Qualifizierung.
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