§ 20 FachV-StF

Dienstbezeichnung

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerber und Bewerberinnen führen die Dienstbezeichnung „Regierungsinspektoranwärter“ oder „Regierungsinspektoranwärterin“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.