§ 17 FachV-TechnÜV

Nichtbestehen der Prüfung

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn

1.

nicht wenigstens die Hälfte der schriftlichen Prüfungsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist oder

2.

die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.