§ 1 FachV-UVAD
Fachliche Schwerpunkte Unfallversicherung und Aufsichtsdienst
(1) In der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen wird der fachliche Schwerpunkt Unfallversicherung gebildet.
(2) In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wird der fachliche Schwerpunkt Aufsichtsdienst gebildet.
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