§ 14 FachV-VetD
Notenskala
Die Leistungen in den einzelnen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie in der gesamten Prüfung – Gesamtprüfungsnote – sind wie folgt zu bewerten:
Wortnote |
Note |
Punkte |
Beschreibung |
---|---|---|---|
sehr gut |
1 |
13 bis 15 Punkte |
eine besonders hervorragende Leistung, |
gut |
2 |
10 bis 12 Punkte |
eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft, |
befriedigend |
3 |
7 bis 9 Punkte |
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht, |
ausreichend |
4 |
4 bis 6 Punkte |
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht, |
mangelhaft |
5 |
1 bis 3 Punkte |
eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung, |
ungenügend |
6 |
0 Punkte |
eine völlig unbrauchbare Leistung. |
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