§ 14 FachV-VetD

Notenskala

Die Leistungen in den einzelnen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie in der gesamten Prüfung – Gesamtprüfungsnote – sind wie folgt zu bewerten:

Wortnote

Note

Punkte

Beschreibung

sehr gut

1

13 bis 15 Punkte

eine besonders hervorragende Leistung,

gut

2

10 bis 12 Punkte

eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft,

befriedigend

3

7 bis 9 Punkte

eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht,

ausreichend

4

4 bis 6 Punkte

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht,

mangelhaft

5

1 bis 3 Punkte

eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,

ungenügend

6

0 Punkte

eine völlig unbrauchbare Leistung.

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