§ 17 FachV-VetD

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. Juni 2018 tritt die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst (FachV-VetD) vom 6. August 2002 (GVBl. S. 370, BayRS 2038-3-2-21-U), die zuletzt durch § 1 Nr. 109 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, außer Kraft.

(3) Abweichend von § 16 Abs. 2 können Tierärztinnen und Tierärzte, die die Ausbildung und Prüfung für den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst nach der in Abs. 2 genannten Vorschrift absolviert haben, in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

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