§ 5 FAG DV-Altlasten

Schlussabrechnung

Nach Abschluss der Maßnahmen und vor der letzten Kostenerstattung ist von der GAB eine Schlussabrechnung durchzuführen und zu kontrollieren, ob der Landkreis oder die kreisfreie Gemeinde unter Berücksichtigung der Beteiligung Dritter den Eigenanteil nach Art. 7 Abs. 4 Satz 2 FAG geleistet hat.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.