Anlage 4 FBerV

Anforderungen an die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

Die Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

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Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Bewerbers,

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Name, Vorname und Organisationszugehörigkeit der ausbildungsberechtigten Person und der Prüfperson,

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Bestätigung über die Organisationszugehörigkeit des Bewerbers und Erklärung des Einverständnisses der entsendenden Organisation zur Durchführung der Ausbildung für den Bewerber,

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Bestätigung der ausbildungsberechtigten Person über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß § 2,

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Bestätigung der Prüfperson über die erfolgreiche Abnahme der praktischen Prüfung gemäß § 3.

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