§ 16 FOBOSO

Fachreferat

1In der Jahrgangsstufe 12 halten die Schülerinnen und Schüler ein Fachreferat in einem gemäß Anlage 1 einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach. 2Im DBFH-Bildungsgang wird das Fachreferat frühestens im Ausbildungsabschnitt 2 gehalten.

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