§ 32 FölSO
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
(2) Für Studierende, die die Ausbildung vor dem 1. August 2018 begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt haben, gilt die Förderlehrerstudienordnung in der am 30. November 2021 geltenden Fassung.
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