Inhaltsübersicht FölSO
- Erster Teil Ausbildung
- Abschnitt I Allgemeines, Aufnahme
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgabe des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern und Dauer der Ausbildung
- § 3 Aufnahmevoraussetzungen
- § 4 Bewerbung
- § 5 Eignungstest
- § 6 Aufnahme
- § 7 Probezeit
- Abschnitt II Unterrichtsbetrieb
- § 8 Stundentafeln, Lehrpläne, Stundenplan, Ausbildungsveranstaltungen, Ferien
- § 9 Leistungsnachweise
- § 10 Nachholen von Leistungsnachweisen
- § 11 Jahresfortgangsnoten, Jahreszeugnis, Vorrücken, Höchstausbildungsdauer
- Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden
- § 12 Teilnahme am Unterricht, sonstige Pflichten
- § 13 Studierendenvertretung
- Abschnitt IV Leitung der Abteilungen, Lehrerkonferenz
- § 14 Leitung der Abteilungen
- § 15 Lehrerkonferenz
- Abschnitt V Veranstaltungen und Tätigkeiten Dritter
- § 16 Veranstaltungen Dritter, kommerzielle und politische Werbung, Plakate
- § 17 Erhebungen
- Abschnitt I Allgemeines, Aufnahme
- Zweiter Teil Abschlussprüfung am Staatsinstitut
- § 18 Prüfungszeit und Prüfungsort
- § 19 Aufgaben des Staatsministeriums
- § 20 Prüfungsausschuss für die Abschlussprüfung, Prüfungskommissionen
- § 21 Zulassung zur Prüfung
- § 22 Prüfungsteile
- § 23 Festsetzung der Prüfungsergebnisse, Nichtbestehen der Prüfung, Abschlusszeugnis
- § 24 Fachgebundene Hochschulreife
- § 25 Unterschleif
- § 26 Versäumnis, Rücktritt
- § 27 Wiederholung der Prüfung
- § 28 Niederschrift, Prüfungsliste, Bericht an das Staatsministerium
- Dritter Teil Ordnungsmaßnahmen, Rechtsschutz, Ausnahmefälle, Schlussbestimmungen
- § 29 Ordnungsmaßnahmen (vgl. Art. 86 Abs. 1, 3, 6 bis 9, Art. 87 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 3 und 4 und Art. 88 Abs. 1 Sätze 1 bis 3, Abs. 2 und 3 BayEUG)
- § 30 Rechtsschutz der Studierenden und der Erziehungsberechtigten
- § 31 Ausnahmefälle
- § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
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