Anlage 3 FoRGDV

Forstamt …………………

Verpflichteter Waldbesitzer ……………………

Wertsberechnung zur Ermittlung des Ablösungsbetrags für angeforstete Massivbauten, für die Massivbauentschädigung bezahlt worden ist (Art. 22 Abs. 6 FoRG) – ohne urkundliche Verpflichtung zu dauernder Massivunterhaltung – für

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beim Anwesen

Gemeinde und Haus-Nr. ………………………………………

Hausname ………………………………………………

Flurstück und Gemarkung ……………………………………

Forstrechtskataster-Nr. ………………………………………

Eigentümer………………………………………………

Erstellt am …………………

durch ……………………

Nr. des Holzvoranschlags

Sortiment

Masse

Marktpreis

Gegenleistungen und Aufwendungen des Berechtigten

Erntekostenfreier Marktpreis nach Abzug der Gegenleistungen und Aufwendungen

Lebensdauer des massiven Bauteils

Zahl der Jahre, die vom Zeitpunkt der Ablösung bis zum Ende der Lebensdauer des derzeitigen Massivbaus verstreichen

Lebensdauer des durch den Massivbau ersetzten angeforsteten Holzbauteils

Ablösungswert*) des Massivbaus (-bauteils) nach der Formel

(r + r/1.04m-1) · 1/1.04m

Bemerkungen

Werbungskosten

Unständige Gegenreichnisse

Sonst. Aufwendungen

fm

je fm

im ganzen

je fm

im ganzen

Stück

Einheit

im ganzen

Einheit

im ganzen

Euro

Euro

Euro

Euro

r Euro

Jahre

n Jahre

m Jahre

Euro

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

*)[Amtl. Anm.:] Hierzu kommen im Fall des Art. 22 Abs. 3 Buchst. c FoRG vier v.H. des Werts Summe Sp. 13

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