§ 1 ForstOrgV
Behörden der Forstverwaltung
1Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – Forstverwaltung – bestehen folgende dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörden sowie Aus- und Fortbildungsstätten:
- 1.
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die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als untere Forstbehörden,
- 2.
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die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising,
- 3.
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das Bayerische Amt für Waldgenetik in Teisendorf,
- 4.
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die Bayerische Forstschule in Lohr a.Main,
- 5.
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die Bayerische Technikerschule für Waldwirtschaft in Lohr a.Main,
- 6.
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die Bayerische Waldbauernschule in Kelheim sowie
- 7.
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die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, soweit sie Aufgaben der Forstverwaltung wahrnimmt.
2Die Aufgaben der forstlichen Behörden und Schulen sind in dieser Verordnung und den sonst einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmt.
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