§ 2 GBLwV

Pauschalen

1Für die Landwirtschaftsschulen werden als jährliche Gastschulbeiträge je Studierenden folgende Pauschalen festgesetzt, die die Berechnung nach § 1 ersetzen:

1.

Abteilung Landwirtschaft

1 400,00 €

2.

Abteilung Hauswirtschaft

a)

Vollzeitform

2 350,00 €

b)

Teilzeitform

1 180,00 €.

 2Die Pauschalen sind am 1. Juli eines jeden Haushaltsjahres fällig.

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