§ 18 GDPO

Gebühren

(1) 1Für die Teilnahme an der Gebärdensprachdolmetscherprüfung wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € und eine Prüfungsgebühr von 450,00 € erhoben. 2Die Bearbeitungsgebühr ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und die Prüfungsgebühr spätestens 14 Tage nach Zulassung zur Prüfung zu entrichten.

(2) 1Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet, sie ermäßigt sich im Fall der Wiederholung der Prüfung auf 35,00 €. 2Versäumt ein Prüfling mit ausreichender Entschuldigung im Sinn des § 15 Abs. 3 Satz 1 die Prüfung, so wird die Prüfungsgebühr zurückerstattet.

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